Neue TSD ab Oktober 2026: Was ändert sich für Arbeitgeber?

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Neue TSD in Estland seit Oktober 2026

Seit dem 1. Oktober 2026 können Arbeitgeber in Estland Lohndaten für die Einkommen- und Sozialsteuererklärung TSD direkt aus ihrer Buchhaltungssoftware an die Steuer- und Zollbehörde EMTA übermitteln. Das neue TSD-System vereinfacht die Abgabe, setzt aber kompatible Software voraus.

In den ersten Betriebstagen wurde ein technischer Fehler bei den Beiträgen zur zweiten Rentensäule festgestellt. Wir erklären, was sich geändert hat, wen der Fehler betroffen haben könnte und was vor dem Abgabetermin am 10. November zu prüfen ist.

Was sich bei der neuen TSD geändert hat und was gleich bleibt

Bisher füllte der Buchhalter die Anlagen 1 und 2 der TSD-Erklärung in e-MTA aus oder lud eine vorbereitete Datei hoch. Kompatible Buchhaltungssoftware übermittelt die Daten nun selbst an EMTA. Wie EMTA mitteilt, verarbeitet die Behörde diese Daten und meldet der Software Fehler sowie berechnete Steuern zurück. Der Buchhalter prüft das Ergebnis, berichtigt die Angaben bei Bedarf und bestätigt die Erklärung.

Neu ist auch, dass Angaben nach jeder Zahlung übermittelt werden können, ohne das Monatsende abzuwarten. Abweichungen lassen sich so früher erkennen.

Was sich außerdem geändert hat:

  • Anlagen 1 und 2. Im neuen System werden die Zahlungsangaben in einem gemeinsamen Bereich zusammengeführt.
  • Dateiformate. Für Dateiimporte wird das neue Format XBRL GL verwendet. Das bisherige XML-Format wird nicht mehr angenommen; CSV-Dateien akzeptiert EMTA noch bis Ende 2027.

Was unverändert bleibt:

  • Manuelle Eingabe. Die Erklärung kann weiterhin in e-MTA ausgefüllt werden.
  • Anlagen 3–8. Sie funktionieren vorerst unverändert. Ihre Aktualisierung ist für 2028 geplant.
  • Abgabefrist. Bis zum 10. des Monats, der auf den Zahlungsmonat folgt. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Arbeitstag. Die Erklärung für Oktoberzahlungen kann bereits im neuen System eingereicht werden. Frist: 10. November 2026.

Maßgeblich ist der Monat der Auszahlung, nicht der Monat, für den das Gehalt berechnet wurde. Wird beispielsweise das Septembergehalt im Oktober ausgezahlt, gehört es in die Erklärung für Oktoberzahlungen mit Abgabefrist 10. November.

Die neue TSD verändert vor allem die Übermittlung und Verarbeitung der Daten. Die Pflicht zur korrekten Steuerberechnung und fristgerechten Abgabe bleibt beim Arbeitgeber.

Fehler in der neuen TSD: was bei der zweiten Rentensäule geschah

Nach einer Meldung von Raamatupidaja.ee vom 27. Oktober 2026könnten am 5.–7. Oktober übermittelte Zahlungsdaten betroffen sein. Wegen einer technischen Störung wurde einigen Personen irrtümlich eine Beitragspflicht zur zweiten Rentensäule zugeordnet.

EMTA teilte mit, dass die technische Störung behoben wurde. Eine korrigierte Software bedeutet jedoch nicht, dass alle zuvor übermittelten Angaben richtig waren.

Rechenbeispiel: Ein Beschäftigter erhält 2.000 € brutto und nimmt nicht an der zweiten Rentensäule teil. Wird ihm irrtümlich ein Beitrag von 2 % zugeordnet, sind das 40 €. Die Einkommensteuer sinkt dadurch um 8,80 €, während der in den Steuerdaten ausgewiesene Nettobetrag um 31,20 € unter dem tatsächlichen Betrag liegt. Im Beispiel hat der Beschäftigte beim Arbeitgeber einen monatlichen Grundfreibetrag von 700 € beantragt.

Korrekt Mit irrtümlichem Beitrag von 2 %
Bruttogehalt 2 000 € 2 000 €
Arbeitslosenversicherungsbeitrag, 1,6 % 32 € 32 €
Beitrag zur zweiten Rentensäule, 2 % 0 € 40 €
Einkommensteuer, 22 % nach 700 € Grundfreibetrag 278,96 € 270,16 €
Nettobetrag laut Steuerdaten 1 689,04 € 1 657,84 €

Dies ist ein Rechenbeispiel, keine Angabe zu einem konkreten Unternehmen.

Ein Fehler in den Steuerdaten ist noch kein Fehler bei der Gehaltsauszahlung. Unrichtige Angaben in der Erklärung bedeuten nicht zwingend, dass der Beschäftigte einen falschen Betrag auf sein Konto erhalten hat.

Was Arbeitgeber vor dem 10. November erledigen sollten

1. Beiträge zur zweiten Rentensäule abgleichen

Hat Ihr Unternehmen am 5.–7. Oktober Daten an das neue System übermittelt, gleichen Sie die Rentenbeiträge mit den Beschäftigtendaten und der Gehaltsabrechnung ab.

Bei Abweichungen klären Sie mit EMTA oder Ihrem Buchhalter, wie die Berichtigung vorzunehmen ist. Übermitteln Sie nicht ungeprüft alle Daten erneut. Stellen Sie zuerst fest, welche Angaben betroffen sind.

2. Unterstützung der neuen TSD durch die Software prüfen

Klären Sie, ob Ihre Software aktualisiert wurde und Daten direkt an EMTA übermitteln kann. Eine Liste kompatibler Programme finden Sie auf der Website der Steuerbehörde. Alternativ fragen Sie den Softwareanbieter.

3. Dateiformat prüfen

Wenn Sie Daten als Datei hochladen, darf es nicht das bisherige XML-Format sein: Es wird nicht mehr akzeptiert. Das neue Format heißt XBRL GL. CSV-Dateien können noch bis Ende 2027 hochgeladen werden.

4. Rückmeldungen der Steuerbehörde prüfen

Die Datenübermittlung aus der Software ersetzt die Prüfung der Erklärung nicht. Kontrollieren Sie nach der Übertragung Fehlermeldungen, berechnete Steuerbeträge und den Status der Erklärung.

5. Daten unmittelbar nach der Auszahlung übermitteln

Das neue System nimmt Angaben nach jeder Zahlung entgegen. Eine frühzeitige Übermittlung lässt mehr Zeit, um Abweichungen zu berichtigen.

Die neue TSD und die Arbeit des Buchhalters

Die direkte Übermittlung aus der Software reduziert manuelle Arbeit, ersetzt aber keine buchhalterische Kontrolle. Die Software sendet Daten und empfängt die Antwort der EMTA. Für korrekte Ausgangsberechnungen, die Prüfung von Abweichungen und die Einhaltung der Fristen bleibt die Fachkraft verantwortlich.

Wir betreuen die Buchhaltung estnischer Unternehmen seit 1998. Bei Finance PRO erstellen Buchhalter die Lohnabrechnungen und Steuererklärungen; eine zweite Fachkraft prüft ihre Arbeit. Ein Koordinator überwacht die Abgabefristen.

Wenn Sie Fragen zur neuen TSD haben oder bereits übermittelte Daten prüfen lassen möchten, wenden Sie sich an Finance PRO. Wir helfen bei der Klärung und bereiten die Erklärungen für die fristgerechte Abgabe vor. Das Erstgespräch ist kostenlos.

Telefon: +372 5366 6674

E-Mail: info@fpro.ee

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur buchhalterischen Betreuung durch Finance PRO.

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Stand: 29. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Gründer von FPRO

Internationaler Experte für Buchhaltung und Steuern

Alexander Fomenko

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