
Ab dem 1. Januar 2027 wird in Estland auch für Fahrzeuge mit ausgesetztem Registereintrag Kfz-Steuer erhoben. Selbst wenn ein Fahrzeug lange nicht mehr genutzt wird oder nicht mehr existiert, kann sein Eintrag im Verkehrsregister zusätzliche Kosten verursachen.
Ein nicht mehr vorhandenes Fahrzeug lässt sich bis Ende 2026 ohne Verwertungsnachweis für 15 € aus dem Register löschen. Ab 2027 steigt die staatliche Gebühr für dieses Verfahren auf 800 €.
Wir erklären, welche Fahrzeuge betroffen sind, was am 1. November geschieht und was bis zum 31. Dezember zu erledigen ist.
Was sich ab 2027 ändert
Die Kfz-Steuer gilt in Estland seit 2025. Fahrzeuge mit ausgesetztem Registereintrag sind bislang davon befreit.
Ein ausgesetzter Eintrag kann jahrelang bestehen bleiben. Beispielsweise wird ein Fahrzeug nicht mehr genutzt, nicht zur technischen Prüfung vorgeführt und nicht versichert. Manchmal existiert es nicht mehr, wird aber weiterhin seinem Eigentümer im Register zugeordnet. Solche Fahrzeuge werden häufig als Phantomfahrzeuge bezeichnet.
Am 1. Januar 2027 endet die Befreiung. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz nennt ausdrücklich auch ein „Fahrzeug mit ausgesetztem Registereintrag“ als Steuergegenstand. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Der Kfz-Steuerbescheid wird bis zum 15. Februar in e-MTA bereitgestellt. Die Steuer ist in zwei Raten zu zahlen: bis zum 15. Juni und bis zum 15. Dezember.
Welche Fahrzeuge am 1. November automatisch gelöscht werden sollen
Am 1. November 2026 plant die estnische Verkehrsbehörde, Fahrzeuge automatisch aus dem Register zu löschen, deren Eintragung zum 1. Juli 2026 seit mehr als sieben Jahren ausgesetzt war.
Nach Angaben der Verkehrsbehördewaren am 22. Oktober 155.230 Fahrzeuge mit ausgesetzter Registrierung eingetragen. Davon sollten 82.115 am 1. November automatisch gelöscht werden. Rund 73.000 weitere Fahrzeuge können im Register bleiben. Wird ihr Registrierungsstatus nicht geändert, fällt für sie ab 2027 Kfz-Steuer an.
Für Eigentümer tatsächlich nicht mehr vorhandener Fahrzeuge kann die automatische Löschung das Problem lösen. Existiert das Fahrzeug noch und soll wieder genutzt werden, prüfen Sie seinen Status: Nach endgültiger Löschung ist eine erneute Registrierung erforderlich.
Ist die Registrierung seit weniger als sieben Jahren ausgesetzt, erfolgt keine automatische Löschung. Das Fahrzeug bleibt im Register, und ab 2027 wird Kfz-Steuer erhoben.
Was eine Verzögerung kosten kann
Für einen mehr als 20 Jahre alten Pkw beträgt die jährliche Kfz-Steuer 50 €, also nur den Grundbetrag. Bei jüngeren Fahrzeugen hängt der Betrag von ihren Merkmalen ab und kann höher sein.
Rechenbeispiel: Auf einen Eigentümer ist noch ein Pkw der Kategorie M1 von 2004 eingetragen, der längst nicht mehr existiert. Das Fahrzeugalter wird ab der Erstzulassung berechnet. Eine automatische Löschung erfolgt in diesem Fall nicht. Verglichen werden die Kosten bei einer Löschung 2026 und 2029.
| Kosten | Löschung 2026 | Löschung 2029 |
|---|---|---|
| Löschung ohne Verwertungsnachweis | 15 € | 800 € |
| Kfz-Steuer für 2027–2029 | 0 € | 150 € |
| Gesamt | 15 € | 950 € |
In diesem Beispiel beträgt der Unterschied 935 €. Vorausgesetzt wird, dass das Fahrzeug nicht automatisch gelöscht wird und bis 2029 eingetragen bleibt. Der tatsächliche Betrag hängt vom Fahrzeug und vom Löschungsdatum ab.
Was Sie bis zum 31. Dezember 2026 erledigen sollten
1. Fahrzeuge im Register prüfen
Melden Sie sich im Onlinedienst der Verkehrsbehörde an und prüfen Sie, welche Fahrzeuge auf Ihren Namen eingetragen sind. Markieren Sie Fahrzeuge mit ausgesetzter Registrierung und solche, die Sie seit Langem nicht mehr nutzen.
Die weiteren Schritte hängen davon ab, ob das Fahrzeug noch existiert und ob Sie es behalten möchten.
2. Die passende Vorgehensweise wählen
„Das Gesetz bietet dafür drei Möglichkeiten: den Registereintrag wiederherstellen, das Fahrzeug vorübergehend aus dem Register abmelden oder es einem Verwertungsunternehmen übergeben“, erklärt Martin Meltsas, Servicemanager der Verkehrsregisterabteilung der estnischen Verkehrsbehörde.
Das Fahrzeug existiert nicht mehr. Wurde das Fahrzeug zerstört, ging es verloren oder ist es seit Langem nicht mehr vorhanden, können Sie es ohne Verwertungsnachweis löschen lassen. Bis Ende 2026 beträgt die staatliche Gebühr 15 €, ab 2027 sind es 800 €. Das Verfahren gilt für Pkw und kleine Lieferwagen der Kategorien M1 und N1 ohne gültige technische Prüfung, wenn in den letzten zwei Jahren keine reguläre technische Prüfung stattfand. Die Voraussetzungen finden Sie auf der Website der Verkehrsbehörde.
Wurde das Fahrzeug verkauft und ist der Vertrag nicht mehr vorhanden, ist eine Löschung ebenfalls im Onlinedienst möglich.
Das Fahrzeug existiert, wird aber nicht mehr benötigt. Übergeben Sie es einem zugelassenen Verwertungsunternehmen. Die Registerlöschung erfolgt ohne staatliche Gebühr. Verzeichnis der Unternehmen und Annahmestellen.
Das Fahrzeug existiert und soll erhalten bleiben. Melden Sie es vorübergehend für einen Zeitraum von 1 bis 24 Monaten ab. Die Gebühr beträgt 15 €. Am einfachsten erfolgt dies im Onlinedienst der Verkehrsbehörde. Dort ist der Besitz des Fahrzeugs über eine spezielle Anwendung nachzuweisen. Alternativ können Sie sich an ein Servicebüro wenden.
Beachten Sie das Ablaufdatum: Danach wird die Registrierung automatisch wiederhergestellt und die Kfz-Steuer erneut erhoben.
Sie möchten das Fahrzeug nutzen. Wurde es noch nicht endgültig gelöscht, stellen Sie den Registerstatus wieder her: Lassen Sie die technische Prüfung durchführen und schließen Sie die vorgeschriebene Versicherung ab. Anschließend wird die Kfz-Steuer nach den allgemeinen Regeln erhoben.
Wenn das Fahrzeug auf ein Unternehmen zugelassen ist
Die Kfz-Steuer trägt das Unternehmen. Gleichen Sie vor Jahresende zwei Listen ab: die bei der Verkehrsbehörde auf das Unternehmen eingetragenen Fahrzeuge und die in der Buchhaltung erfassten Vermögensgegenstände.
Existiert ein Fahrzeug nicht mehr, ist aber noch in der Buchhaltung erfasst, informieren Sie den Buchhalter. Er bucht es aus, damit der Jahresbericht nur tatsächlich vorhandenes Unternehmensvermögen ausweist.
Kfz-Steuer und Unternehmensbuchhaltung
Bei einem Firmenfahrzeug geht es nicht nur um die jährliche Steuer. Auch Kauf, laufende Kosten, Abschreibung sowie Verkauf oder Ausbuchung müssen korrekt erfasst werden.
Wird das Fahrzeug auch für private Fahrtengenutzt, fallen zusätzliche Steuern an.
Sie möchten die Fahrzeugbuchhaltung Ihres Unternehmens prüfen lassen?
Die Buchhalter von Finance PRO gleichen Buchführungsdaten mit Belegen ab, ermitteln Abweichungen und bereiten erforderliche Anpassungen für den Jahresbericht vor.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur buchhalterischen Betreuung durch Finance PRO.
Stand: 30. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.
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