Steuern in Großbritannien: Überblick für 2025/26

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Das britische Steuersystem erfasst persönliche Einkünfte und Unternehmensgewinne sowie unter anderem Veräußerungsgewinne, Erbschaften und Immobilien. Bei Beschäftigten erfolgt der laufende Abzug meist über PAYE. Selbstständige erklären ihre Einkünfte regelmäßig über Self Assessment. Das persönliche Steuerjahr läuft vom 6. April bis zum 5. April des Folgejahres.

Der allgemeine steuerliche Ausgangspunkt

Die Einkommensteuer arbeitet mit Tarifstufen. Für Privatpersonen sind insbesondere Ansässigkeit und Einkunftsquelle wichtig. Gesellschaften unterliegen grundsätzlich der Corporation Tax. VAT kann sowohl Warenlieferungen als auch Dienstleistungen betreffen.

Die Regeln unterscheiden sich teilweise nach Landesteil. Schottland hat für bestimmte Einkünfte einen eigenen Tarif; für England, Wales und Nordirland gelten im betrachteten Steuerjahr gemeinsame reguläre Sätze. Für Zinsen und Dividenden sind gesonderte Regeln zu prüfen. Die offiziellen Informationen auf GOV.UK erläutern die jeweiligen Voraussetzungen.

Steuern für natürliche Personen

Die Einkommensteuer, Income Tax

Für 2025/26 beträgt die reguläre Personal Allowance 12.570 GBP. Bei einem Adjusted Net Income über 100.000 GBP sinkt sie grundsätzlich um 1 GBP je 2 GBP über dieser Grenze. Ab 125.140 GBP ist sie damit regelmäßig vollständig abgeschmolzen.

Für England, Wales und Nordirland gelten im regulären Tarif die folgenden Sätze:

  • 20 % – Basissatz (Basic Rate).
  • 40 % – erhöhter Satz (Higher Rate).
  • 45 % – zusätzlicher Satz (Additional Rate).

Die Sätze gelten jeweils für die zugehörigen Tarifstufen, nicht einheitlich für das gesamte Einkommen.

Steuerpflichtige und steuerfreie Einkünfte

Zu den grundsätzlich steuerpflichtigen Einkünften können gehören:

  • Arbeitslohn und Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit.
  • Steuerpflichtige Renten und Vermietungseinkünfte.
  • Zinserträge, soweit keine Entlastung greift.
  • Bestimmte Arbeitgeberleistungen und Boni.
  • Bestimmte Einkünfte aus Trusts und Kapitalanlagen.

Daneben bestehen besondere Freibeträge und Entlastungen. Für Dividenden, Veräußerungsgewinne und Sparzinsen gelten jeweils eigene Voraussetzungen.

Freibeträge und steuerliche Entlastungen

Wichtige Beispiele sind:

  • Persönlicher Freibetrag (Personal Allowance).
  • Freibetrag für blinde Personen (Blind Person’s Allowance).
  • Steuerliche Entlastungen für begünstigte Altersvorsorgebeiträge.
  • Begünstigungen für qualifizierende gemeinnützige Spenden.
  • Besondere Freibeträge für Dividenden und Veräußerungsgewinne.

National Insurance Contributions (NICs)

Bei Beschäftigten betragen die üblichen Arbeitnehmerbeiträge der Class 1 im Steuerjahr 2025/26 grundsätzlich 8 % im maßgeblichen Hauptbereich und 2 % oberhalb der oberen Einkommensgrenze. Beitragskategorie, Alter und Abrechnungszeitraum können die Berechnung verändern.

Der Arbeitgeber behält die Arbeitnehmerbeiträge regelmäßig über die Lohnabrechnung ein. National Insurance dient insbesondere der Finanzierung bestimmter staatlicher Leistungen. Für Selbstständige und Arbeitgeber gelten eigene Beitragsregeln.

PAYE und Self Assessment

Über Pay As You Earn (PAYE) berechnen Arbeitgeber den laufenden Steuerabzug, melden die Lohnabrechnung an HMRC und führen die fälligen Beträge ab. Zusätzliche Einkünfte können weitere Pflichten auslösen.

Self Assessment dient unter anderem der Erklärung selbstständiger und bestimmter zusätzlicher Einkünfte. Die reguläre Onlinefrist ist der 31. Januar nach dem Ende des Steuerjahres; für 2025/26 ist das der 31. Januar 2027. Für Papiererklärungen und besondere Fälle gelten andere Fristen.

Ausländische Einkünfte und Ansässigkeit

Seit 6. April 2025 ersetzt das vierjährige Foreign Income and Gains Regime die frühere Remittance Basis. Qualifizierende neue Ansässige können Entlastung für bestimmte ausländische Einkünfte und Gewinne beantragen, wenn zuvor mindestens zehn aufeinanderfolgende Steuerjahre keine britische Ansässigkeit bestand. Die Begünstigung ist nicht automatisch und hat eigene Folgen für Freibeträge.

Die Kapitalgewinnsteuer, Capital Gains Tax

Capital Gains Tax kann bei der Veräußerung steuerpflichtiger Vermögenswerte entstehen, etwa von Anteilen, Immobilien oder anderen Anlagen. Befreiungen und besondere Regeln sind je nach Vermögenswert zu prüfen.

Für natürliche Personen beträgt der reguläre jährliche CGT-Freibetrag 2025/26 grundsätzlich 3.000 GBP. Für gewöhnliche steuerpflichtige Gewinne gelten je nach Einkommenshöhe 18 % oder 24 %, auch für entsprechende Wohnimmobiliengewinne. Sonderfälle wie Carried Interest sind getrennt zu beurteilen.

Für Trusts gelten teilweise andere Freibeträge und Berechnungsregeln.

Die Erbschaftsteuer, Inheritance Tax

Die grundlegende Nil-Rate Band beträgt 325.000 GBP. Bei einer begünstigten Übertragung von Wohneigentum an direkte Nachkommen kann eine zusätzliche Residence Nil-Rate Band bis 175.000 GBP hinzukommen. Der Gesamtbetrag von 500.000 GBP ist an Voraussetzungen gebunden; bei Nachlässen über 2 Millionen GBP wird die zusätzliche Wohnkomponente abgeschmolzen.

Nicht genutzte Anteile können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Ehe- oder eingetragene Lebenspartner übertragbar sein. Der reguläre Satz beträgt 40 %. Bei qualifizierenden gemeinnützigen Zuwendungen von mindestens 10 % des maßgeblichen Nettonachlasses kann für den betreffenden Teil ein Satz von 36 % gelten.

Die Steuer wird meist aus dem Nachlass beglichen. Bei bestimmten Übertragungen können auch andere Personen zahlungs- oder erklärungspflichtig werden.

Steuern auf Immobilien

Stamp Duty Land Tax (SDLT)

Stamp Duty Land Tax (SDLT) betrifft bestimmte Immobilienkäufe in England und Nordirland. Schottland und Wales haben eigene Systeme. Die Belastung wird nach den jeweiligen Stufen und Transaktionsmerkmalen berechnet.

Relevant sind insbesondere:

  • Der Kaufpreis oder eine andere maßgebliche Gegenleistung.
  • Die Art der Immobilie.
  • Ob eine Erstanschaffung oder eine zusätzliche Wohnimmobilie vorliegt.
  • Die rechtliche und wirtschaftliche Struktur des Erwerbs.

Für erfasste zusätzliche Wohnimmobilien beträgt der Zuschlag seit 31. Oktober 2024 grundsätzlich 5 Prozentpunkte. Verbundene Erwerbsvorgänge können gemeinsam zu beurteilen sein. Die reguläre SDLT-Erklärungs- und Zahlungsfrist beträgt 14 Tage nach dem maßgeblichen Vollzug, soweit eine Erklärung erforderlich ist.

Council Tax

Council Tax ist eine örtliche Abgabe auf Wohnimmobilien. Sie finanziert kommunale Leistungen und richtet sich unter anderem nach Bewertungsband und örtlichen Sätzen. Für andere Landesteile können abweichende lokale Systeme gelten.

Zusätzlich können maßgeblich sein:

  • Die Zusammensetzung des Haushalts.
  • Anwendbare Ermäßigungen und Befreiungen.

Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen Entlastungen etwa für Personen mit geringem Einkommen, Studierende oder Menschen mit Behinderung. Welche Regel greift, hängt vom jeweiligen lokalen System ab.

Steuern auf Anlagen und Aktien

Beim Erwerb bestimmter britischer Aktien können Stamp Duty oder Stamp Duty Reserve Tax anfallen, häufig mit 0,5 % der Gegenleistung. Ausnahmen und die Abwicklungsform sind zu beachten. Beim Verkauf kann unabhängig davon Capital Gains Tax auf einen steuerpflichtigen Gewinn entstehen.

Steuern für Unternehmen

Corporation Tax

Die Corporation Tax ist die zentrale Gewinnsteuer für Gesellschaften. Seit 1. April 2023 gelten grundsätzlich die folgenden Eckwerte:

  • 19 % Small Profits Rate bei Gewinnen bis grundsätzlich 50.000 GBP, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • 25 % Main Rate bei Gewinnen oberhalb grundsätzlich 250.000 GBP; nicht begünstigte Gesellschaften können auch bei niedrigeren Gewinnen dem Hauptsatz unterliegen.
  • Für den Zwischenbereich kann Marginal Relief gelten. Die Grenzen werden bei verbundenen Gesellschaften und verkürzten Abrechnungszeiträumen angepasst.

Für größere Gesellschaften können Vorauszahlungen nach besonderen Regeln erforderlich sein. Bei der Einordnung sind unter anderem verbundene Unternehmen zu berücksichtigen.

VAT

Der reguläre VAT-Satz beträgt 20 %, der ermäßigte Satz 5 %. Daneben bestehen nullbesteuerte und steuerbefreite Umsätze mit unterschiedlichen Folgen.

Nullbesteuerung und Steuerbefreiung sind zu unterscheiden. Nullbesteuerte Umsätze können insbesondere zum steuerbaren Umsatz zählen und ein Vorsteuerrecht eröffnen; bei befreiten Umsätzen ist der zugehörige Vorsteuerabzug regelmäßig eingeschränkt.

Für im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen liegt die reguläre Pflichtregistrierungsgrenze seit 1. April 2024 bei mehr als 90.000 GBP steuerbarem Umsatz. Rückblickende Zwölfmonats- und vorausschauende Dreißigtagesprüfung sind zu unterscheiden. Die reguläre Abmeldegrenze beträgt 88.000 GBP; für nicht ansässige Unternehmen können abweichende Pflichten ohne Umsatzschwelle gelten.

Registrierte Unternehmen müssen insbesondere:

  • VAT mit dem jeweils zutreffenden Satz berechnen.
  • Ausgangssteuer und zulässige Vorsteuer korrekt erfassen.
  • VAT-Erklärungen im zugeteilten Rhythmus abgeben, häufig vierteljährlich; Sonderverfahren und andere Zeiträume sind möglich.
  • Die fällige Steuer zahlen oder einen berechtigten Erstattungsanspruch anmelden.

Wichtige praktische Punkte

Bei britischen Steuern sollten mehrere Ebenen gemeinsam betrachtet werden Das persönliche Steuerjahr reicht vom 6. April bis zum 5. April. Regionale Einkommensteuertarife, die tatsächliche Ansässigkeit und die FIG-Regeln können die persönliche Besteuerung wesentlich verändern.

Bei Immobilien sind Landesteil und Transaktionsdetails entscheidend. Für Unternehmen verdienen der Beginn der VAT-Pflicht und die Voraussetzungen der Marginal Relief besondere Aufmerksamkeit.

Zusammenfassung

Das britische System umfasst persönliche Einkünfte, Unternehmensgewinne, Anlagen, Erbschaften und Immobilien. PAYE erfasst viele laufende Lohnpflichten, ersetzt aber nicht jede weitere Erklärung. Zusätzliche Einkünfte und internationale Sachverhalte müssen gesondert geprüft werden.

Für das hier betrachtete Steuerjahr 2025/26 sind die zugehörigen Einkommensteuer- und NIC-Grenzen sowie die Körperschaftsteuer- und VAT-Regeln maßgeblich. Die Reform der Remittance Basis seit April 2025 verändert die Behandlung ausländischer Einkünfte; spätere Steuerjahre sind anhand ihrer eigenen Regeln zu beurteilen.

Gründer von FPRO

Internationaler Experte für Buchhaltung und Steuern

Alexander Fomenko

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