Rückblick: Die Regierung billigte Änderungen an der Sicherheitssteuer
Im Mai 2025 kündigte die estnische Regierung Änderungen an der geplanten Sicherheitssteuer an. Die gesonderten zweiprozentigen Komponenten auf Unternehmensgewinne und auf persönliches Einkommen ab dem ersten Euro sollten entfallen. Dieser Beitrag beschreibt die damalige Ankündigung. Die damals ebenfalls geplante Einkommensteuer von 24 Prozent wurde später nicht umgesetzt; 2026 beträgt der allgemeine Einkommensteuersatz 22 Prozent.
Zur langfristigen Finanzierung der Verteidigung sah der damalige Plan bei Einkommen- und Umsatzsteuer einen Satz von 24 Prozent ohne zeitliche Befristung vor. Für die heutige Anwendung sind die späteren Gesetzesänderungen und die jeweils geltenden Steuersätze entscheidend.
Finanzminister Jürgen Ligi erläuterte damals die angestrebte Entlastung von Unternehmen und Bevölkerung sowie eine Rückkehr zur bisherigen Systematik der Besteuerung.Die Regierung begründete die vorgeschlagenen Änderungen mit einem langfristigen Finanzierungsbedarf. Diese damalige Begründung ist von den später tatsächlich in Kraft getretenen Vorschriften zu unterscheiden.
Im Mittelpunkt stand erneut die Besteuerung ausgeschütteter Unternehmensgewinne.Unternehmen sollten nicht zusätzlich allein wegen eines einbehaltenen Jahresgewinns mit der ursprünglich vorgesehenen zweiprozentigen Sicherheitssteuer belastet werden. Die Regierung erwartete davon eine Entlastung wirtschaftlicher Tätigkeit.
Bei natürlichen Personen sollte die Einkommensteuer erst nach Berücksichtigung des anwendbaren Grundfreibetragsberechnet werden. Dies wurde der ursprünglich geplanten zusätzlichen Belastung ab dem ersten Euro gegenübergestellt; diese ursprüngliche Planung war keine damals bereits allgemein erhobene zweiprozentige Einkommensteuer.
Für 2026 war damals eine Erhöhung der Einkommensteuer auf folgenden Satz angekündigt worden; diese Erhöhung wurde später aufgehoben: 24%. Auch für das Unternehmerkonto enthielt die damalige Ankündigung eine Anhebung auf 22% Prozent im Folgejahr. In Verbindung mit der zweiten Rentensäule wurden damals folgende Gesamtsätze genannt: 24, 26 oder 28 Prozent — abhängig vom gewählten Rentenbeitrag. Diese Angaben beschreiben die damalige Planung und sind keine aktuellen Sätze für das Unternehmerkonto.
Bei der Umsatzsteuer trat dagegen ab dem 1. Juli 2025 der allgemeine Satz von 24 Prozent in Kraft. Die damaligen Änderungen betrafen außerdem die Aufhebung vorgesehener Befristungen im betreffenden Steuerpaket.
Die Regierung erwartete von den vorgeschlagenen Maßnahmen mehr Planungssicherheit. Dies wurde insbesondere mit Investitionen und längerfristiger Finanzplanung begründet. Ob und in welchem Umfang diese Erwartungen eingetreten sind, wird hier nicht als gemessener Effekt behauptet. Für heutige Entscheidungen sind aktuelle Rechtslage und individuelle Berechnung maßgeblich.
Quelle: Estnisches Finanzministerium
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