Die Besteuerung von Einkommen ist ein wesentlicher Bestandteil des US-Steuersystems. Wie natürliche Personen und Unternehmen besteuert werden, hängt unter anderem von Steuerstatus, Einkunftsart und Unternehmensstruktur ab.
Charakteristisch sind mehrere Besteuerungsebenen: Neben der Bundessteuer können Steuern eines Bundesstaates und in manchen Fällen kommunale Steuern anfallen. Die offiziellen Informationen des IRS enthalten die ausführlichen Regelungen.
Einkommensteuer natürlicher Personen auf Bundesebene
Natürliche Personen unterliegen gegebenenfalls der Federal Income Tax. Ausgangspunkt der Berechnung ist das zu versteuernde Einkommen.
Je nach Steuerstatus und den gesetzlichen Regeln können dazu gehören:
- Arbeitslohn und gewerbliche Einkünfte;
- Einkünfte aus freiberuflicher oder sonstiger selbständiger Tätigkeit;
- Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren;
- Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne;
- Einkünfte über digitale Plattformen;
- ausländische Einkünfte;
- bestimmte Entschädigungszahlungen.
Für gewöhnliches Einkommen gilt ein progressiver Tarif. Ein höherer Grenzsteuersatz betrifft nur den Teil des zu versteuernden Einkommens, der in die entsprechende Tarifstufe fällt.
Für das Steuerjahr 2026 gelten sieben reguläre Grenzsteuersätze: 10 %, 12 %, 22 %, 24 %, 32 %, 35 % und 37 %. Für bestimmte Einkünfte, etwa langfristige Veräußerungsgewinne, können andere Regeln gelten.
Der persönliche Steuerstatus
Für Umfang und Berechnung der Steuerpflicht ist zunächst zu klären, welchen steuerlichen Status eine Person hat.
Dabei sind unter anderem folgende Merkmale relevant:
- US-Staatsbürgerschaft;
- Besitz einer Green Card;
- steuerliche Ansässigkeit in den USA, etwa aufgrund des Substantial Presence Test;
- Status als steuerlich nicht ansässige Person;
- US-Einkünfte einer ausländischen Person.
US-Staatsbürger und steuerlich Ansässige müssen grundsätzlich ihr Welteinkommen erklären. Bei nicht ansässigen Personen sind insbesondere US-Quelleneinkünfte und mit einer US-Geschäftstätigkeit tatsächlich zusammenhängende Einkünfte zu prüfen. Doppelbesteuerungsabkommen und Sonderregeln können die Behandlung beeinflussen.
Wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden?
Die Abgabepflicht hängt nicht allein von der Höhe des Einkommens ab. Mehrere persönliche und wirtschaftliche Umstände sind zu berücksichtigen.
Dazu gehören:
- Steuerstatus und Alter;
- Familienstand;
- Herkunft der Einkünfte;
- eine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit;
- mögliche Steuervergünstigungen.
Eine Erklärung dient der endgültigen Steuerberechnung. Sie kann außerdem für eine Erstattung oder die Beantragung bestimmter Steuergutschriften erforderlich oder sinnvoll sein.
Filing Status: die Veranlagungskategorie
Der Filing Status beeinflusst, wie die persönliche Einkommensteuer berechnet wird.
Die wichtigsten Kategorien sind:
- Single: Einzelveranlagung unverheirateter Personen;
- Married Filing Jointly: gemeinsame Veranlagung von Ehepartnern;
- Married Filing Separately: getrennte Veranlagung von Ehepartnern;
- Head of Household: besondere Kategorie für berechtigte Haushaltsvorstände;
- Qualifying Surviving Spouse: besondere Kategorie für berechtigte verwitwete Personen.
Die Kategorie wirkt sich auf Standardabzug, Tarifgrenzen und Steuergutschriften aus. Eine gemeinsame Veranlagung ist nicht in jedem Fall günstiger. Bei ausländischen Einkünften oder einem nicht ansässigen Ehepartner sind zudem die Voraussetzungen und Folgen einer möglichen Wahl zu prüfen.
Standard Deduction und einzeln nachgewiesene Abzüge
Zulässige Abzüge mindern das Einkommen, bevor die Steuer berechnet wird.
Für das Steuerjahr 2026 gelten folgende reguläre Standardabzüge, vorbehaltlich persönlicher Voraussetzungen und möglicher zusätzlicher Beträge:
- 16.100 US-Dollar: Single;
- 16.100 US-Dollar: Married Filing Separately;
- 32.200 US-Dollar: Married Filing Jointly;
- 24.150 US-Dollar: Head of Household.
Alternativ können berechtigte Steuerpflichtige bestimmte Aufwendungen einzeln geltend machen. Das ist vor allem dann interessant, wenn die zulässige Summe den Standardabzug übersteigt.
Zu diesen Itemized Deductions können gehören:
- bestimmte medizinische Aufwendungen;
- zulässige Hypothekenzinsen;
- begünstigte Spenden;
- Steuern von Bundesstaaten und Kommunen innerhalb der geltenden Grenzen;
- weitere gesetzlich zugelassene Aufwendungen.
Zu vergleichen sind die im konkreten Fall zulässigen Optionen. Nicht jede Ausgabe ist vollständig oder überhaupt abziehbar.
Steuergutschriften
Tax Credits mindern grundsätzlich die berechnete Steuer. Damit unterscheiden sie sich von Abzügen, die bereits das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
Beispiele für mögliche Gutschriften sind:
- Child Tax Credit.
- Earned Income Tax Credit.
- bildungsbezogene Steuergutschriften;
- Adoption Credit.
- energiebezogene Steuergutschriften, soweit sie für die konkrete Maßnahme und das betreffende Steuerjahr noch verfügbar sind.
- Foreign Tax Credit.
Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und mögliche Erstattungsbeträge unterscheiden sich. Insbesondere bei zeitlich begrenzten Vergünstigungen ist die aktuelle Rechtslage zu prüfen.
Ausländische Einkünfte
Für US-Staatsbürger und steuerlich Ansässige ist die grundsätzliche Besteuerung des Welteinkommens besonders wichtig.
Auch außerhalb der USA erzielte Einkünfte müssen grundsätzlich in die Erklärung einbezogen werden. Das gilt regelmäßig ebenfalls für Green-Card-Inhaber; abkommensrechtliche Ausnahmen und Sonderfälle sind gesondert zu beurteilen.
Zur Verringerung einer Doppelbesteuerung kommen unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht:
- Foreign Tax Credit: Anrechnung berücksichtigungsfähiger ausländischer Einkommensteuer;
- Foreign Earned Income Exclusion: begrenzte Freistellung qualifizierter ausländischer Arbeitseinkünfte bei Erfüllung der gesetzlichen Aufenthalts- und Ansässigkeitsvoraussetzungen.
Ausländische Konten und Vermögenswerte können zusätzliche Meldungen auslösen, insbesondere FBAR und gegebenenfalls Form 8938 nach den FATCA-Regeln. Dafür gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Schwellenwerte; nicht jedes Auslandskonto löst automatisch beide Pflichten aus.
Net Investment Income Tax
Für bestimmte Steuerpflichtige mit höherem Einkommen kann zusätzlich die Net Investment Income Tax, kurz NIIT, von 3,8 % anfallen.
Zu den potenziell erfassten Nettoanlageerträgen gehören:
- Zinsen und Dividenden;
- Veräußerungsgewinne;
- bestimmte Mieteinnahmen;
- bestimmte passive gewerbliche Einkünfte;
- weitere gesetzlich erfasste Anlageerträge.
Bei natürlichen Personen wird die NIIT auf den niedrigeren Betrag aus Nettoanlageerträgen und dem Überschuss des modifizierten bereinigten Bruttoeinkommens über die maßgebliche Grenze berechnet. Sie fällt zusätzlich zur regulären Einkommensteuer an, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Alternative Minimum Tax
Die Alternative Minimum Tax, kurz AMT, ist eine alternative Steuerberechnung für bestimmte Steuerpflichtige.
Ob AMT entsteht, hängt unter anderem von Einkommen, besonderen Hinzurechnungen, Abzügen und dem geltenden Freibetrag ab. Ein hohes Einkommen allein bedeutet nicht automatisch, dass AMT zu zahlen ist.
Einkommensteuer bei selbständiger Tätigkeit
Bei Einzelunternehmen und steuerlich nicht getrennt behandelten Single-Member LLCs wird der Gewinn grundsätzlich dem Inhaber zugerechnet. Die konkrete US-Steuerpflicht hängt zusätzlich von dessen Status und der Tätigkeit ab.
In Betracht kommen insbesondere:
- Einkommensteuer auf Bundesebene;
- Einkommensteuer des jeweiligen Bundesstaates;
- Self-Employment Tax.
Self-Employment Tax mit Beiträgen zu Social Security und Medicare, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Außerdem können geschätzte Steuervorauszahlungen, sogenannte Estimated Tax Payments, erforderlich sein.
Wie wirkt sich die Unternehmensform aus?
Die rechtliche Form und die gewählte steuerliche Einordnung bestimmen wesentlich, wer den Gewinn versteuert.
Einzelunternehmen und Single-Member LLC
Eine Single-Member LLC wird für die Bundessteuer standardmäßig als vom Inhaber nicht getrennte Einheit behandelt, sofern keine andere zulässige steuerliche Einordnung gewählt wurde. Gewinn und Erklärungspflichten richten sich dann nach dem Inhaber und den Einkünften. Bei ausländischen Eigentümern können zusätzliche Informationsmeldungen erforderlich sein, auch wenn keine reguläre US-Einkommensteuer entsteht.
Partnership
Eine Partnership wird auf Bundesebene grundsätzlich transparent besteuert: Sie gibt eine Informationserklärung ab und weist den Gesellschaftern Ergebnisse über Schedule K-1 zu. Für einzelne Steuern, Quellensteuerpflichten und Sonderfälle gelten zusätzliche Regeln.
S Corporation
Eine wirksam als S Corporation behandelte Gesellschaft reicht ihre Ergebnisse grundsätzlich an die Anteilseigner weiter. Der Status setzt eine gültige Wahl und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen voraus; insbesondere sind nicht ansässige ausländische natürliche Personen als direkte Anteilseigner grundsätzlich ausgeschlossen. Besondere Steuern auf Gesellschaftsebene bleiben möglich.
Arbeiten Anteilseigner tatsächlich als Beschäftigte ihrer S Corporation, ist für ihre Leistungen eine angemessene Vergütung zu berücksichtigen, die den einschlägigen Lohnabgaben unterliegt. Eine pauschale Gehaltspflicht für jeden rein passiven Anteilseigner besteht daraus nicht.
C Corporation
Eine C Corporation ist ein eigenständiges Steuersubjekt. Der reguläre Körperschaftsteuersatz auf Bundesebene beträgt 21 %. Bei Dividendenausschüttungen kann zusätzlich Steuer auf Ebene der Anteilseigner entstehen.
Diese mögliche Besteuerung auf Gesellschafts- und Anteilseignerebene wird als Double Taxation bezeichnet. Bei der Strukturwahl sind daher auch Ausschüttungen und die weitere Unternehmensentwicklung zu berücksichtigen.
Einkommensteuer von Bundesstaaten und Kommunen
Viele Bundesstaaten erheben zusätzlich zur Bundessteuer eine eigene Einkommensteuer.
Florida, Texas, Nevada, Wyoming, South Dakota und Alaska erheben keine allgemeine persönliche Einkommensteuer. Washington erhebt 2026 keine allgemeine Steuer auf Arbeitslohn, kennt aber eine gesonderte Kapitalgewinnsteuer; sein 2026 beschlossenes Einkommensteuergesetz für hohe Einkommen sieht einen Beginn ab 2028 vor. Der aktuelle Umsetzungsstand ist gesondert zu prüfen. Andere Unternehmens- und Verbrauchsteuern bleiben davon unberührt.
In anderen Bundesstaaten können erhebliche Einkommensteuern anfallen. Einige Kommunen erheben zusätzliche lokale Steuern.
Steuerabzug bei Auszahlung
Bei bestimmten Zahlungen wird die Steuer bereits an der Quelle einbehalten.
Bei Beschäftigten kann der Arbeitgeber insbesondere Folgendes einbehalten:
- Einkommensteuer auf Bundesebene;
- Social Security.
- Medicare.
- Einkommensteuer des Bundesstaates, soweit anwendbar.
Bei Zahlungen an ausländische Personen sind Art und Quelle der Einkünfte sowie mögliche Quellensteuerpflichten zu prüfen. Ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen kann den Satz vermindern, wenn die Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Unterlagen korrekt vorgelegt sind.
Estimated Tax Payments
Reichen Steuerabzüge nicht aus oder werden keine vorgenommen, können Steuervorauszahlungen erforderlich sein.
Das kann beispielsweise folgende Personen betreffen:
- Unternehmer und Selbständige;
- Unternehmensinhaber;
- Anleger und Vermieter;
- Freiberufler;
- Personen mit Einkünften über digitale Plattformen.
Die Berechnung orientiert sich an der erwarteten Steuer und gegebenenfalls an gesetzlichen Regeln zum Vorjahresbetrag. Fehlende oder zu geringe Vorauszahlungen können Sanktionen auslösen; Ausnahmen und Schutzregeln sind zu berücksichtigen.
Möglicherweise steuerfreie Einnahmen
Bestimmte Einnahmen können ganz oder teilweise steuerfrei sein. Entscheidend sind die jeweiligen gesetzlichen Bedingungen.
Dazu können gehören:
- bestimmte Schenkungen und Erbschaften;
- bestimmte Versicherungsleistungen;
- Zinsen aus begünstigten Kommunalanleihen;
- bestimmte Sozialleistungen;
- die bloße Rückzahlung eigener Mittel.
Auch bei steuerfreien Beträgen können Erklärungs- oder gesonderte Meldepflichten bestehen. Steuerfreiheit bedeutet deshalb nicht automatisch, dass keinerlei Angaben nötig sind.
Häufige Fehler von Steuerpflichtigen
Fehler bei der Einordnung oder Erklärung können Nachforderungen und Sanktionen verursachen.
Typische Beispiele sind:
- eine falsch bestimmte steuerliche Ansässigkeit;
- eine unterlassene Pflichtveranlagung;
- ein unzulässiger oder ungünstiger Filing Status;
- nicht erklärte ausländische Einkünfte;
- unzulässige Abzüge;
- nicht geprüfte Steuergutschriften;
- verspätete oder zu geringe Steuervorauszahlungen;
- eine ungeeignete steuerliche Unternehmensstruktur;
- eine übersehene NIIT-Pflicht bei Anlageerträgen;
- fehlende Meldungen zu ausländischen Konten und Vermögenswerten.
Eine vorausschauende Prüfung kann diese Risiken verringern. Besonders bei grenzüberschreitenden Sachverhalten hilft eine Beratung anhand der konkreten Unterlagen.
Zusammenfassung
Bei der US-Einkommensteuer zählen neben der Einkommenshöhe auch Steuerstatus, Unternehmensstruktur und Herkunft der Einkünfte. Natürliche Personen sollten zunächst ihre Ansässigkeit und die zulässige Veranlagungskategorie klären und anschließend ihre Erklärungs- und Meldepflichten fristgerecht erfüllen.
Für Unternehmen ist außerdem entscheidend, welche steuerliche Einordnung gewählt werden kann und wie Gewinne sowie Ausschüttungen behandelt werden. Eine passende Planung hilft, zulässige Vergünstigungen zu nutzen und steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
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