E-Residency in Estland: Was sie ist und wozu sie dient

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Estland in Nordeuropa ist für seine digitalen Lösungen bekannt. Dazu gehört die e-Residency: Ausländische Staatsangehörige erhalten eine digitale Identität, mit der sie ein Unternehmen in Estland online gründen und führen können. Die Karte muss persönlich abgeholt werden. Das Programm bietet Unternehmern und der estnischen Wirtschaft neue Möglichkeiten. In diesem Beitrag erklären wir, was e-Residency bedeutet, welche Möglichkeiten sie eröffnet und wie Antragstellung und Kosten geregelt sind.

Was ist e-Residency?

Die estnische Regierung führte das Programm 2014 ein. Staatsangehörige anderer Länder können eine digitale Identitätskarte beantragen und damit geeignete estnische Onlinedienste nutzen. So lassen sich beispielsweise Unternehmen verwalten und Steuererklärungen abgeben. Eine Kontoeröffnung unterliegt zusätzlich der Prüfung und den Bedingungen des jeweiligen Finanzdienstleisters.

Die Dienste sind mit der Karte nur nutzbar, solange die Zertifikate auf ihrem Chip gültig sind. Bei e-Residency-Karten, die zwischen dem 10. Dezember 2021 und dem 16. August 2023 ausgestellt wurden, werden sie am 9. Dezember 2026 vorzeitig widerrufen. Wie Sie Ihre e-Residency-Karte prüfen und sich auf den 9. Dezember vorbereiten, erklären wir in einem eigenen Beitrag.

Vorteile der e-Residency

Ein wesentlicher Vorteil ist die Möglichkeit, ein Unternehmen in Estland online zu gründen, ohne dort vor Ort sein zu müssen. Das macht das Land für Unternehmer interessant, die innerhalb der Europäischen Union tätig werden möchten. Wichtig: e-Residency begründet weder steuerliche Ansässigkeit noch ein Einreiserecht in die EU oder ein Aufenthaltsrecht.

e-Residents können insbesondere folgende Möglichkeiten nutzen:

  • Ein Bankkonto beantragen. e-Residents können ein Geschäftskonto bei einem geeigneten Anbieter beantragen, um Zahlungen abzuwickeln und die Unternehmensfinanzen zu verwalten. Das e-Residency-Programm garantiert die Kontoeröffnung nicht; Anbieter prüfen den Antrag nach ihren eigenen Vorgaben.
  • Steuererklärungen abgeben. e-Residents können estnische Steuererklärungen online abgeben. Das erleichtert die Verwaltung des Unternehmens.
  • Elektronisch signieren. e-Residents können eine qualifizierte elektronische Signatur nutzen. Diese hat im Anwendungsbereich der europäischen Vorschriften dieselbe Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
  • Ein Unternehmen verwalten. e-Residents können ihr estnisches Unternehmen aus der Ferne verwalten. Viele Vorgänge sind ohne Anwesenheit in Estland möglich; besondere Anforderungen richten sich nach dem jeweiligen Geschäftsvorgang.
  • Staatliche Onlinedienste nutzen. e-Residents haben Zugang zu geeigneten estnischen Onlinediensten, etwa zur Unternehmensregistrierung und zur Abgabe von Berichten.
  • Sicherheit und Datenschutz. Estland setzt bei seinen digitalen Verwaltungsdiensten auf Sicherheits- und Datenschutzverfahren. Bei der Unternehmensführung bleiben dennoch die jeweils geltenden Schutzpflichten zu beachten.
  • Steuerliche Besonderheiten. Estland bietet ein System, in dem einbehaltene Unternehmensgewinne grundsätzlich erst bei der Ausschüttung besteuert werden. e-Residency allein begründet jedoch keine Steuervergünstigung und beseitigt keine Steuerpflichten in anderen Ländern.
  • Zugang zum europäischen Markt. Mit einem Unternehmen in Estland können Unternehmer am europäischen Markt tätig werden. Welche Angebote und Tätigkeiten zulässig sind, richtet sich weiterhin nach den jeweiligen rechtlichen Anforderungen.

Seit dem Start des Programms 2014 ist die Zahl der Teilnehmer gewachsen. Bereits die früher veröffentlichten Zahlen von mehr als 80.000 e-Residents aus über 170 Ländern zeigen die internationale Reichweite. Unternehmer und Selbstständige aus vielen Ländern nutzen das Programm.

Wie beantragt man e-Residency in Estland?

Für den Antrag benötigen Sie insbesondere:

  • eine Kopie des Reisepasses oder eines geeigneten EU-Personalausweises;
  • ein digitales Passfoto mit mindestens 1300 × 1600 Pixeln und den vorgeschriebenen Dateieigenschaften;
  • eine Beschreibung Ihres Vorhabens sowie einen Lebenslauf als Datei oder Onlineprofil.

Die Beantragung umfasst folgende Schritte:

  1. Den Onlineantrag ausfüllen. Das Antragsformular finden Sie auf der offiziellen Website des Programms. Der Antrag besteht aus mehreren Schritten. Bereiten Sie die benötigten Unterlagen deshalb vorab vor.
  2. Die staatliche Gebühr bezahlen. Die staatliche Gebühr für die Bearbeitung des Antrags beträgt 150 Euro. Sie wird bei der Antragstellung bezahlt. Den Ort, an dem Sie die Karte persönlich abholen, wählen Sie im Antrag aus. Zusätzliche Reise- oder Änderungskosten können hinzukommen.
  3. Die Prüfung abwarten. Nach dem Absenden prüft die Polizei- und Grenzschutzbehörde Ihre Angaben und entscheidet über den Antrag. Die Prüfung dauert üblicherweise 30 Kalendertage, kann aber verlängert werden. Den Status können Sie im Antragsportal verfolgen.

Nach einer Bewilligung erhalten Sie eine Benachrichtigung über die Abholung Ihrer digitalen Identitätskarte. Für den Versand zur gewählten Abholstelle sind zusätzlich in der Regel zwei bis fünf Wochen einzuplanen.

Zusammenfassung

Als e-Resident erhalten Sie eine digitale Identität und können elektronisch signieren sowie ein Unternehmen in Estland online gründen und verwalten. Bank- und Zahlungsdienste prüfen Sie gesondert mit dem jeweiligen Anbieter. Die Karte wird persönlich abgeholt. Anschließend lassen sich viele Unternehmens- und Behördenvorgänge aus der Ferne erledigen. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach Ihrem Unternehmen und Ihrer tatsächlichen Tätigkeit.

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

Wie lange dauert es, e-Resident zu werden?

Die Antragsprüfung dauert üblicherweise 30 Kalendertage und kann verlängert werden. Anschließend benötigt die Zustellung an die gewählte Abholstelle meist zwei bis fünf Wochen. Die persönliche Abholung ist zusätzlich einzuplanen.

Kann man durch e-Residency die estnische Staatsangehörigkeit erhalten?

Nein. e-Residency begründet keinen Anspruch auf die estnische Staatsangehörigkeit. Ein Aufenthaltsrecht oder die Staatsangehörigkeit werden in eigenen Verfahren erworben. Wird später eine andere estnische Identitätskarte ausgestellt, ist der weitere Status der e-Residency-Karte mit der ausstellenden Behörde zu klären.

Kann man mit e-Residency durch Europa reisen?

Nein. e-Residency ist kein Reisedokument und verleiht kein Recht auf Freizügigkeit in der EU. Für die Einreise oder einen Aufenthalt gelten die jeweiligen Visum- und Aufenthaltsvorschriften.

Kann man e-Residency beenden?

Ja. Ein e-Resident kann bei der zuständigen Behörde die Beendigung beziehungsweise Ungültigerklärung seiner digitalen Identitätskarte beantragen.

Gründer von FPRO

Internationaler Experte für Buchhaltung und Steuern

Alexander Fomenko

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